Corona-Regeln: Jugendarbeit nur noch eingeschränkt möglich!

Der BJR hat die Informationen dazu auf seiner Webseite aktualisiert und nennt konkrete Auswirkungen auf Gruppenstunden, Versammlungen, Freizeiten und weitere Angebote:

www.bjr.de/corona

Bitte informiert Euch, damit Eure Angebote in einem sicheren Rahmen ablaufen können!


Der Bayrische Jugendring (BJR) veröffentlichte dazu am 24.11.2021 folgende Pressemitteilung:

Absurder De-facto-Lockdown für 12- bis 17-Jährige

Die 2G-Zugangsbeschränkung für die Jugendarbeit ist für den BJR absolut abwegig

Jugendarbeit unter 2G-Bedingungen raubt einem Großteil der 12- bis 17-Jährigen wichtige Orte und Räume. Für den Bayerischen Jugendring (BJR) sind die neuen Vorgaben der 15. Infekti-onsschutzmaßnahmenverordnung absolut widersinnig. „Es ist geradezu absurd: Die Staatsre-gierung verwehrt einem Großteil der nicht oder noch nicht geimpften 12- bis 17-Jährigen den Zugang zu dem gesetzlichen Pflichtangebot Jugendarbeit – aber essen gehen und im Hotel übernachten könnten sie“, kritisiert BJR-Präsident Matthias Fack. „Damit trifft es jetzt wieder die, die in den letzten beiden Jahren ohnehin schon die meisten Opfer bringen mussten und gleich-wohl solidarisch waren.“

Außerschulische Jugendbildung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und muss aus Sicht des BJR niedrigschwellig und ohne Zugangsbarrieren möglich sein. „Mit dem bisherigen 3G-Rah-men und den Regelungen für unter 18-jährige Schüler:innen, die regelmäßig getestet werden, wäre Jugendarbeit mit den gebotenen pandemiebedingten Einschränkungen in verantwortungs-voller Form möglich“, erklärt Fack. „Der Impfstatus junger Menschen unter 18 darf keinesfalls ausschlaggebend für gesellschaftliche Teilhabe sein.“ Mit der neuen Verordnung würden einem Großteil der 12- bis 17-Jährigen genau die sicheren Orte außerhalb von Schule und Familie ver-wehrt, die jetzt dringender denn je nötig wären.

In der Vergangenheit hatte sich die Politik mehrfach mit der Aussage geschmückt, dass die Be-dürfnisse junger Menschen großgeschrieben werden müssen. „Diesen warmen Worten sind jetzt allerdings Taten gefolgt, die genau in die entgegengesetzte Richtung gehen“, so der BJR-Präsident. „Vor dem Hintergrund der seit Beginn der Pandemie entstandenen besorgniserre-genden Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie auf junge Menschen aus sozial benachteiligten Verhältnissen sind Zugangsbarrieren für Angebote der Jugendarbeit absolut unsinnig.“

Quelle: https://www.bjr.de/nc/service/presse/details/absurder-de-facto-lockdown-fuer-12-bis-17-jaehrige-4480.html

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