Seminar „Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit“ am 15. Mai 2021

Vereine haben immer größere Probleme, Vorstandspositionen zu besetzen und Jugendleiter zu finden. Entweder ist das Ehrenamt zu umfangreich oder es kursiert das Gerücht, ein/e Vorsitzende/r oder Jugendleiter/in sitze heutzutage infolge des Ehrenamts bereits „mit einem Bein im Gefängnis“.

Für Personen die ehren- oder hauptamtlich mit jungen Menschen arbeiten oder arbeiten wollen, möchten wir für etwas mehr Rechtssicherheit sorgen.

Unser Seminar „Aufsichtspflicht – Rechtsfragen in der Jugendarbeit“ am Samstag, 15. Mai 2021 in Bamberg (Ort wird noch bekannt gegeben) soll einen Teil dazu beitragen.

Kinder und Jugendliche müssen von Jugendleiter/innen und Betreuer/innen beaufsichtigt und betreut werden.

Rechtsanwalt David Urbanik aus Bamberg informiert zwischen 10 und 17 Uhr an Hand von Beispielen aus der Praxis, was beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu beachten ist und wie man sich in seiner Funktion als Betreuer/in in schwierigen Situationen verhalten muss.

Themeninhalte des Seminars sind u.a.: Aufsichtspflicht, Mindestalter, Alkohol, Drogen, Sexual(straf)recht, Aufsicht bei Ferienmaßnahmen, Aufsicht bei besonderen Aktionen z.B. Radtour, Sikfahren, Bergtour, Pflicht zum Eingreifen in gefährlichen Situationen, Vorsatz und Fahrlässigkeit – wer haftet dafür?

Die Kosten dafür betragen 5 €, Veranstalter ist der Kreisjugendring Bamberg in Kooperation mit dem Stadtjugendring.

Anmeldung

Stadtjugendring Bamberg
Lange Strasse 2, 96047 Bamberg
Telefon: 0951 – 968 56 53
Telefax: 0951 – 968 56 19
E-Mail: info@stadtjugendring-bamberg.de
Internet: www.stadtjugendring-bamberg.de

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